Helfen Sie mit bei der Aufklärung
Über dieses Whistleblowing-Portal können Sie Meldungen zu Verstößen und Fehlverhalten in unserem Unternehmen abgeben. Diese Möglichkeit steht allen Personen offen und soll dazu beitragen die Durchsetzung von Compliance-Regelungen zu sichern.
Wann sollten Sie über dieses Portal eine Meldung abgeben:
Wenn Ihnen potentielle und begründete Informationen zu gesetzlichen Verstößen im Unternehmen auffallen oder bekannt werden
Wenn Ihnen potentielle und begründete Informationen zu gesetzlichen Verstößen im Unternehmen auffallen oder bekannt werden
- Wenn Sie potentiell gesetzeswidrige Vorgänge beobachten
- Wenn Ihnen Hinweise vorliegen, die zur Aufklärung von Straftaten oder Gesetzesverstößen im Unternehmen beitragen können
Wann sollten Sie keine Meldung abgeben:
Wenn die Ihnen vorliegenden Informationen nicht ausreichend belegbar sind
- Wenn Sie in der Meldung Mitarbeiter lediglich beleidigen oder schädigen wollen
- Wenn Sie dieses Portal nur dafür benützen wollen, um falsche Informationen zu verbreiten
Die Abgabe einer Meldung ist an keine Voraussetzungen gebunden. Jeder kann daher eine Meldung abgeben. Dabei werden Sie, wenn Sie eine Meldung abgeben, umfassend geschützt. Die Sicherheit des Systems wird durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Abseits dieser internen Maßnahmen genießt jeder Hinweisgeber gesetzlichen Schutz. Hiervon umfasst ist der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers. Für Sie als Hinweisgeber bedeutet dies, dass Ihnen keine Konsequenzen für die Abgabe einer Meldung drohen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine wissentlich falsche oder unwahre Meldung rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Zum Schutz des Hinweisgebers ist es insbesondere auch möglich eine Meldung anonym abzugeben. Dies bedeutet, dass die Empfänger der Meldung grundsätzlich keine Möglichkeit haben herauszufinden, wer die Meldung abgegeben hat.
Zwar kann neben diesem Whistleblowing-Portal eine Meldung auch über eine Meldestelle der zuständigen Behörden abgegeben werden. Jedoch soll dieses Whistleblowing-Portal als erste Anlaufstelle verstanden werden, da eine interne Problemlösung oftmals schneller und effizienter ist, als ein langjähriges Gerichtsverfahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Verpflichtung zur Nutzung dieser internen Meldestelle gibt.
Nähere Informationen zum Abgabe- und Bearbeitungsprozess einer Meldung, den rechtlichen Vorschriften, der externen Meldestelle und weitere Aspekte finden Sie unten.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.